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   OVG Niedersachsen, 07.12.1995 - 3 L 5593/92   

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OVG Niedersachsen, 07.12.1995 - 3 L 5593/92 (https://dejure.org/1995,8184)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.12.1995 - 3 L 5593/92 (https://dejure.org/1995,8184)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 3 L 5593/92 (https://dejure.org/1995,8184)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 90
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.1995 - 3 L 5593/92
    Nach diesem zum Wesen einer rechtsstaatlichen Planung gehörenden Gebot sind - bei der gemeinnützigen wie bei der privatnützigen Planfeststellung gleichermaßendie von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen mit dem Ziel, eine inhaltlich in sich abgewogene Planung zu erreichen (BVerwGE 48, 56 [63] = NJW 1975, 1373 m.w.Nachw.).

    Bei der gemeinnützigen Planfeststellung ist dem planerischen Abwägen die positive Beantwortung der Frage vorausgesetzt, ob der Erlaß des einen Dritten potentiell belastenden Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des gesetzlichen Planungszieles und der gesetzlichen Planungsleitsätze im konkreten Fall gerechtfertigt ist (BVerwGE 45, 309 [312] = NJW 1975, 70; BVerwGE 48, 56 [60] = NJW 1975, 1373).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.1995 - 3 L 5593/92
    Bei der gemeinnützigen Planfeststellung ist dem planerischen Abwägen die positive Beantwortung der Frage vorausgesetzt, ob der Erlaß des einen Dritten potentiell belastenden Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des gesetzlichen Planungszieles und der gesetzlichen Planungsleitsätze im konkreten Fall gerechtfertigt ist (BVerwGE 45, 309 [312] = NJW 1975, 70; BVerwGE 48, 56 [60] = NJW 1975, 1373).
  • OLG Stuttgart, 06.10.2010 - 4 U 106/10

    Urheberrechtsverletzung: Ansprüche eines Miterben des Architekten des Stuttgarter

    In der Kommentarliteratur wird dazu ausgeführt, Folge der Planfeststellung sei auch der Ausschluss von sonst nach bürgerlichem Recht in Betracht kommenden Unterlassungs-, Änderungs- und Beseitigungsansprüchen, insbesondere gemäß §§ 823, 861 ff., 903, 906, 907, 1004 BGB (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 75 Rn. 10; Bonk/Neumann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 75 Rn. 62; Dürr in Knack/Hennecke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 75 Rn. 38 und Fn. 97, ebenso OVG Lüneburg NVwZ-RR 1997, 90 [91]).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a

    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 3 C 8/95 - NVwZ-RR 1997, 90, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 28.05.1980 - BVerwG 7 A 2.79 - NJW 1980 S. 2826).

    Hierbei ist unerheblich, aus welchem Grund dieser Punkt offengeblieben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 3 C 8.95 - NVwZ-RR 1997, 90, juris Rn. 37 m. w. N.).

    Steht etwa fest, dass eine Partei eine bestimmte Regelung nicht akzeptiert haben würde, so steht dieser wirkliche Parteiwille der Annahme eines hypothetischen Parteiwillens entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 3 C 8.95 - NVwZ-RR 1997, 90, juris Rn. 42 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2018 - 3 S 963/16

    Einschränkung des Tauchens in einem Baggersee durch Rechtsverordnung

    Baggerseen sind ungeachtet dessen, dass sie durch die dauerhafte Freilegung von Grundwasser entstanden sind, zu den oberirdischen Gewässern im Sinne dieser Vorschrift zu rechnen (vgl. § 1 Abs. 1 WG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Nr. 1 WHG sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.12.1976 - VII 1674/76 - ZfW 1977, 168; OVG Niedersachsen, Urt. v. 7.12.1995 - 3 L 5593/92 - NVwZ-RR 1997, 90).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 3 C 8/95 - NVwZ-RR 1997, 90, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 28.05.1980 - BVerwG 7 A 2.79 - NJW 1980 S. 2826).

    Hierbei ist unerheblich, aus welchem Grund dieser Punkt offengeblieben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 3 C 8.95 - NVwZ-RR 1997, 90, juris Rn. 37 m. w. N.).

    Steht etwa fest, dass eine Partei eine bestimmte Regelung nicht akzeptiert haben würde, so steht dieser wirkliche Parteiwille der Annahme eines hypothetischen Parteiwillens entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 3 C 8.95 - NVwZ-RR 1997, 90, juris Rn. 42 f.).

  • LG Stuttgart, 20.05.2010 - 17 O 42/10

    Teilabriss des Stuttgarter HBf zulässig

    Von dieser Duldungswirkung werden auch privatrechtliche Unterlassungsansprüche erfasst, unabhängig davon, ob sie dinglicher oder schuldrechtlicher Art sind (OLG Lüneburg, NVwZ-RR 1997, 90, 91).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 ME 112/16

    Enteignung; formnichtig; Formunwirksamkeit; Gestattungsvertrag; Gewässerausbau;

    Zuzugeben ist der Antragsgegnerin zu 1. auch, dass diese Duldungs- oder Ausschlusswirkung neben öffentlich-rechtlichen Ansprüchen auch privatrechtliche - etwa dingliche oder obligatorische - Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln (z.B. Verträgen) beruhen, erfasst (vgl. 3. Senat des Nds. OVG, Urt. v. 7. Dezember 1995 - 3 L 5593/92 -, juris Rdnr. 7; Schink, in: Knack/Henneke, VwVfG, 10. Aufl. 2014, § 75 Rdnr. 55).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 7 LA 137/05

    Wirkung einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung nach preußischem Recht;

    Dieser Ausschluss erstreckt sich auch auf Ansprüche des privaten Rechts, die sich gegen das Vorhaben und die von ihm ausgehenden Beeinträchtigungen richten (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 07.12.1995 - 3 L 5593/92 -, NVwZ-RR 1997, 90 (91); Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 75 Rdnr. 10).
  • VG Oldenburg, 30.04.2003 - 1 B 4791/02

    Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Gewässers

    Ein begründeter Widerspruch liegt vor, wenn nachteilige Wirkungen auf das Recht eines Anderen oder ein Nachteil im Sinne des § 13 Abs. 2 NWG nicht durch Auflagen verhindert werden können (vgl. Haupt, Reffken, Rohde, aaO, § 123 Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1978, aaO, 227; Nds. OVG, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 3 L 5593/92 - ZfW 1997, 116 ff.).
  • VG Würzburg, 14.03.2011 - W 6 E 11.153

    Einstweilige Anordnung; Aufschüttung; Bau eines Radweges; zivilrechtlicher

    Vielmehr ist es der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbehalten, über den Inhalt des notariellen Kaufvertrages und mögliche privatrechtliche Ansprüche der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin zu entscheiden (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 07.12.1995, Az. 3 L 5593/92, NVwZ-RR 1997, 90, 91).
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